Urteil vom Amtsgericht Witten - 2 C 1811/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 170,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz aus 146,16 € seit dem 14.08.2005 sowie aus 18,27 € seit dem 16.10.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.