Urteil vom Amtsgericht Witten - 2 C 561/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 837,58 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2007 sowie 55,30 € an Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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