Urteil vom Amtsgericht Witten - 2 C 553/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 814,55 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2006 sowie 70,39 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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