Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 39 C 352/79

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33,36 DM (i.W.: dreiunddreißig 36/100 Deutsche Mark nebst 4 % Zinsen seit dem 16. Juni 1979 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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