Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 97 C 576/97

Tenor

1. Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Wuppertal vom 20.11.1997 bleibt

aufrechterhalten.

2. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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