Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 31 C 239/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1566,66 Euro (i.W.: eintausenfünfhundertsechsundsechzig 66/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12/10 des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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