Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 34 C 11/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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