Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 95 C 3/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die

Beklagtenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.


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