Beschluss vom Amtsgericht Wuppertal - 403 K 143/04

Tenor

wird der Zuschlag auf das im Versteigerungstermin vom heutigen Tage von

Herrn E, geboren am 29.09.1974, wohnhaft B, ####1 X

abgegebene Meistgebot in Höhe von 15.000,00 EUR gemäß § 85a Abs. 1 ZVG versagt, da das Gebot nicht 5/10 des Verkehrswertes erreicht.

Neuer Versteigerungstermin wird von Amts wegen bestimmt.


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