Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 92 C 208/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 301,94 € (in Worten: Dreihunderteins 94/100---Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.07.2003 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 2,50 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und der Beklagte zu 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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