Schlussurteil vom Amtsgericht Wuppertal - 92 C 155/07

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts I vom 20.02.2007

- 07-4547945-0-6 – wird in Höhe von 173,68 € (i. W.: einhundertdreiundsiebzig 68/100 Euro) aufrechterhalten.

Im übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die durch die Säumnis entstandenen Kosten trägt die Beklagte.

Im übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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