Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 32 C 392/06

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 470,62 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 17.12.2005 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits gesamtschuldnerisch.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.


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