Beschluss vom Amtsgericht Wuppertal - 21 Ds-90 Js 1688/07-176/08

Tenor

Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus Rechtsgründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.


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