Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 33 C 25/09

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 944,05 € (in Worten: Neunhundertvierundvierzig 05/100---Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 35 %, den Rest trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die jeweils von der Vollstreckung betroffene Partei darf die Vollstreckung jedoch durch Sicherheitsleistung, auch Bankbürgschaft oder Hinterlegung, in Höhe von jeweils 110 % des vollstreckten Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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