Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 90 C 217/10

Tenor

Die Beklagte zu 1) trägt 1/6 der gerichtlichen Kosten sowie ½ der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Der Beklagte zu 2) trägt 5/6 der gerichtlichen Kosten sowie ½ der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen tragen die Beklagten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.


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