Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 12 OWi 135/11 (623 Js-OWi 1004/11)

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer

Geldbuße von 80,- Euro

verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 41 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 Abs. 1 StVG, Nr. 11.3.5 BKatV).


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