Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 31 C 246/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern gesamtschuldnerisch auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können eine gegen sie gerichtete Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagtenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.


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