Beschluss vom Amtsgericht Wuppertal - 67 F 120/12

Tenor

Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin einen Unterhaltsrückstand bis einschließlich Mai 2013 von 33.119,00 € zu zahlen.

Für die Monate Juni und Juli 2013 wird der Antragsgegner verurteilt, einen monatlichen Unterhalt von 5.995,00 € an die Antragsgegnerin zu zahlen, sowie von jeweils 5.695,00 € für die Monate August und September 2013 sowie von Oktober 2013 bis zum Februar 2014 in Höhe von monatlich 4.504,00 €.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, monatliche Zinsen aus den oben genannten Unterhaltsansprüchen zu zahlen, nämlich jeweils ab dem Monatsersten eines jeden Monats in Höhe von jeweils 5 % über dem Basiszinssatz aus 5.995,00 € für die Monate Januar bis Juni 2013, sowie für die Monate August und September jeweils 5 % über dem Basiszinssatz aus 5.695,00 € und ab Oktober jeweils 5 % über dem Basiszinssatz aus 4.504,00 €.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Beschluss ist sofort wirksam.


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