Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 32 C 229/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger je 885,00 € (in Worten: Achthundertfünfundachtzig---Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2013 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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