Beschluss vom Amtsgericht Wuppertal - 43 M 2956/16

Tenor

Der/Die Gerichtsvollzieher/in wird angewiesen, die Kostenrechnung vom 22. Juni 2016 (DR II 617/16) dahingehend zu berichtigen, dass die Gebühr für die gütliche Erledigung nach KV Nr. 207 GvKostG in Höhe von 16,00 € nebst anteiliger Auslagen nicht erhoben wird.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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