Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 85 Ds-326 Js 4099/21-17/22

Tenor

Der Angeklagte ist der Urkundenfälschung schuldig. Er hat 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu leisten.

Gerichtskosten werden nicht erhoben .

§§ 267 StGB, 1, 3 JGG


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