Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 23 Ds 81/22

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung und versuchter Nötigung sowie wegen Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

7 Monaten

verurteilt.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wird eingezogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften: §§ 185, 194, 223 Abs. 1, 230 Abs. 1, 240 Abs. 1 bis 3, 303 Abs. 1, 303c, 52, 53, 69 Abs. 1, 69a StGB.


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