Urteil vom Arbeitsgericht Aachen - 9 Ca 3023/11

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung durch die Beklagte zum 01.09.2011 zur B. L. unwirksam ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin in Aachen weiter zu beschäfti-gen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 10.045,24 EUR.

6. Die Berufung wird auch gesondert zugelassen.


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