Urteil vom Arbeitsgericht Arnsberg - 2 Ca 238/13

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Tätigkeit als SAP nicht durch die Verfügung des beklagten Landes vom 14.05.2013 beendet wurde.

Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin als „Soziale Ansprech-

partnerin“ weiter zu beschäftigen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


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