Urteil vom Arbeitsgericht Bielefeld - 6 Ca 1877/06

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 80,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB auf 40,60 € seit dem 02.05.2006 und auf 40,00 € seit dem 01.06.2006 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass der Kläger einen Anspruch auf die volle Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5, S. 1 TVöD hat, sofern er im jeweiligen Monat ständige Wechselschicht im Sinne des 8 Abs. 5, S. 1 TVöD leistet. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.

4. Der Streitwert wird auf 3.104,60 € festgesetzt.


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