Urteil vom Arbeitsgericht Bielefeld - 3 Ca 1503/08

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.506,32 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.147,92 € seit dem 01.01.2008 und aus weiteren 358,40 € ab dem 16.01.2008, abzüglich bereits gezahlter 727,93 € netto.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/4 , die Beklagte zu ¾.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.029,62 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.