Urteil vom Arbeitsgericht Bielefeld - 6 Ca 256/11

Tenor

1.  Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.658,53 € und 3.063,51 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 zu zahlen.

2.  Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80%.

3.  Der Streitwert wird auf 5.722,11 € festgesetzt.


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