Urteil vom Arbeitsgericht Bochum - 4 (1) Ca 1195/04

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, 24,51 € brutto (i.W.: Vierundzwanzig 51/100 Euro)nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2004 an die Klägerin zu zahlen.

2. Die Berufung wird zugelassen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird auf 24,51 € festgesetzt.


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