Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 3 Ca 1701/10

Tenor

  • 1 Die Klage wird abgewiesen. 

  • 2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 

  • 3 Streitwert: 4.000,00 €. 

  • 4 Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.


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