Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 4 Ca 2963/10

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat April 2010 623,80 EUR (i.W. sechshundertdreiundzwanzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Nettobetrag seit dem 21.05.2010 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.

5. Der Streitwert wird auf 7.141,94 € festgesetzt.


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