Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 2499/11

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.889,85 EUR (i.W. dreitausendachthundertneunundachtzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.11.2010 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 Prozent und die Beklagte zu 30 Prozent.

5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 22.470,77 € festgesetzt.

6. Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.


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