Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 2319/12 EU

Tenor

  • 1.

    Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei der Durchführung einer betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2 SGB IX die Anwesenheit von Herrn Rechtsanwalt Y. zu gestatten.

  • 2.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 3.

    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


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