Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 7 Ca 2948/14

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 933,72 EUR (i.W. neunhundertdreiunddreißig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2015 zu zahlen.

  • 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.12.2014 nach Entgeltgruppe 8 Stufe 4 TVöD zu vergüten.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 8.301,53 EUR festgesetzt.

  • 5. Die Berufung wird gesondert zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 79 80

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen