Urteil vom Arbeitsgericht Detmold - 3 Ca 785/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung vom 13.06.2008 nicht fristlos aufgelöst worden ist.

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes (End-)Zeugnis mit durch-schnittlicher Bewertung zu erteilen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.


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