Urteil vom Arbeitsgericht Detmold - 2 Ca 1577/09

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht vor dem 30.11.2009 endete. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 2/3 und das beklagte Land 1/3 zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 3.500,00 festgesetzt.


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