Beschluss vom Arbeitsgericht Dortmund - 5 BV 48/05

Tenor

1. Zum Vorsitzenden einer im Betrieb des Arbeitgebers zu bildenden Einigungsstellungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "betriebliches Eingliederungsmanagement" wird der Direktor am Arbeitsgericht Herne, Herr Thomas Gerretz, bestellt.

2. Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.


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