Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 10 (8) Ca 5798/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.800,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2005 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Der Streitwert wird auf 19.800,00 Euro festgesetzt.


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