Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 9 Ga 10/07

Tenor

1. Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, den Verfügungskläger bis zum 28.02.07 in ihrer Betriebsstätte Auf dem B1xxxxx x, xxxxx D1xxxxx als Komplettierer zu unveränderten Vertragsbedingungen tatsächlich zu beschäftigen.

2. Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger zu 75 % und die Verfügungs-beklagte zu 25 %.

4. Der Streitwert wird auf 9.800,- € festgesetzt.


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