Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 2 Ca 1111/07

Tenor

  • 1. Das Versäumnisurteil vom 05.04.2007 bleibt aufrecht erhalten.

  • 2. Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 109,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2007 zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

  • 4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 209,04 €.

  • 5. Die Berufung wird für die Beklagte zugelassen.


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