Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 10 Ca 490/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 407,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2008 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten monatlich zu zahlende Betriebsrente ab dem 01.10.2007 1263,05 € brutto beträgt.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Der Streitwert wird auf 2443,68 € festgesetzt.


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