Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 5 Ca 1635/12

Tenor

  • 1. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maler weiterzubeschäftigen.

  • 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständigen Arbeitslohn für die Monate April 2012 bis Juli 2012 in Höhe von insgesamt 9.374,82 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 2.318,96 Euro seit dem 01.05.2012 und 01.06.2012 sowie aus 2.304,82 Euro seit dem 01.07.2012 und aus 2.432,08 Euro seit dem 01.08.2012 zu zahlen.

  • 3. Der Beklagte wird verurteilt, am den Kläger für die Monate August und September 2012 rückständigen Arbeitslohn in Höhe von insgesamt 4.736,90 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.531,06 Euro seit dem 01.09.2012 und aus 2.205,84 Euro seit dem 01.10.2012 zu zahlen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 21 % und der Beklagte zu 79 %.

  • 5. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 18.799,14 Euro festgesetzt.


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