Urteil vom Arbeitsgericht Duisburg - 1 Ca 2482/07

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.01.2008 Energiekostenerstattung nach der Betriebsvereinbarung vom 06.05.1976 zu gewähren.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

4. Gegenstandswert: 1.950,00 €.


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