Berichtigungsbeschluss vom Arbeitsgericht Duisburg - 2 BV 41/23

Tenor

Der Tatbestand des Beschlusses vom 20.02.2024 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 5 muss es im vierten Absatz anstatt

„Mit E-Mail vom 18.10.2024 [...]"

lauten:

„Mit E-Mail vom 18.10.2023".


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