Berichtigungsbeschluss vom Arbeitsgericht Duisburg - 2 BV 41/23
Tenor
Der Tatbestand des Beschlusses vom 20.02.2024 wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 5 muss es im vierten Absatz anstatt
„Mit E-Mail vom 18.10.2024 [...]"
lauten:
„Mit E-Mail vom 18.10.2023".
1
G r ü n d e:
2Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler. Die Berichtigungsentscheidung ergeht wegen dauerhafter Verhinderung des an der Entscheidung beteiligten Vorsitzenden durch die an der Entscheidung beteiligten ehrenamtlichen Richter O. und P..
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