Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 6 Ca 721/99

Tenor

1.Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 142.846,46 DM nebst

4 % Zinsen seit dem 01.10.1998 zu zahlen.

2.Die Kostenentscheidung bleibt einem Schlußurteil vorbehalten.

3.Der Streitwert wird auf 142.846,46 DM festgesetzt.


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