Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 2 Ca 1173/01

Tenor

1. Der beklagte Verein wird verurteilt, an die Klägerin DM 471,20 nebst

5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank

seit dem 03. April 2001 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der beklagte Verein zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 471,20 DM festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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