Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 4 Ca 3072/04

Tenor

2.. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Vertragsbedingungen hin-

sichtlich der Reisekostenabrechnungen mit Schreiben der Beklagten

vom 29.06.2004 unwirksam ist und die Beklagte verpflichtet ist, an

den Kläger weiterhin gemäß den bisherigen vertraglichen Bedingungen

eine Reisekostenpauschale von monatliche 490,00 EUR brutto zu

zahlen, sofern keine Büro-, Kranken- oder Urlaubstage angefallen sind.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 356,37 EUR brutto nebst

Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem

01.08.2004 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 490,00 EUR brutto abzüglich

209,22 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem

Basiszinssatz seit dem 01.09.2004 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 334,09 EUR brutto abzüglich

203,80 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem

Basiszinssatz seit dem 01.10.2004 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 311,82 EUR brutto abzüglich

134,75 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem

Basiszinssatz seit dem 01.11.2004 zu zahlen.

6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

7. Der Streitwert beträgt 7.200,00 EUR.


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