Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 6 Ca 2751/10

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 335,89 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2010 zu zahlen.

2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab September 2010 eine monatliche Bruttovergütung von 2.767,13 € zu zahlen.

3.Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

4.Streitwert: 10.009,52 €.

5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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