Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 5 Ca 3695/10

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 08.12.2010 aufgelöst wird.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.917,00 EUR festgesetzt.

4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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