Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 5 Ca 3422/14

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21.11.2014 nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsvertragsbedingungen als Lehrkraft weiter zu beschäftigen.

3. Es wird festgestellt, dass für die Berechnung der Altersversorgungsansprüche des Klägers nach Maßgabe des Tarifvertrags für die hauptamtlichen Lehrkräfte der S. von einer Betriebszugehörigkeit ab dem 05.03.2007 auszugehen ist.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10 zu tragen.

6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.950,04 EUR festgesetzt.


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