Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 5 Ca 3106/15

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2012 in Höhe von 4.408,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2012 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2013 in Höhe von 4.497,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2013 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2014 in Höhe von 4.601,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2014 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger ¼, die Beklagte ¾ zu tragen.

6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 18.107 € festgesetzt


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